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Kameradschaftskassen: Kreis- und Stadtwehrführer einigen sich auf einen Änderungsantrag zum Brandschutzgesetz

17.09.2015

Pressemitteilung des LFV S-H e.V::

Kiel (ots) - Am 16.09.2015 einigten sich die Kreis- und Stadtwehrführer mit deutlicher Mehrheit auf einen Änderungsantrag zum Brandschutzgesetz, mit dem die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Zukunft rechtssicher in den Feuerwehren geführt werden können.

Eine Expertengruppe aus Feuerwehrmitgliedern der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände hatte die Beschlussvorlagen zur Änderung des Brandschutzgesetzes und zur Erstellung einer dazugehörigen Mustersatzung im Juni den Kreis- und Stadtwehrführern vorgelegt. In den letzten drei Monaten hatten die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände ihre Feuerwehr-Basis informiert und über die Vorlagen beraten. Zur Beratung und abschließender Abstimmung trafen sich gestern die Kreis- und Stadtwehrführer zusammen mit den Experten im Jugendfeuerwehrzentrum Schleswig-Holstein in Rensburg. Im nächsten Schritt werden Landesbrandmeister Detlef Radtke und Geschäftsführer Volker Arp bei den Parteien im schleswig-holsteinischen Landtag für die Gesetzesänderung werben.

 

Rückfragen bitte an:

Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Holger Bauer
Pressesprecher
Telefon: 0431 / 603 2195
Mobil: 0177 / 2745486
E-Mail: bauer@lfv-sh.de

 

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