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Die Feuerwehren in Nordfriesland, 365 Tage rund um die Uhr für Sie da...
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Der Kreisfeuerwehrverband hat folgende Aufgaben:

Die Aufgaben des Kreisfeuerwehrverband Nordfriesland laut Satzung des KFV NF:

  • Die Bereitschaft der Bevölkerung, freiwillig im Feuerwehrwesen mitzuwirken, zu fördern.

  • Auf die Bildung von Jugendabteilungen in den Feuerwehren hinzuwirken.

  • Bei der Brandschutzerziehung und -aufklärung mitzuwirken.

  • Die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren zu unterstützen und zu fördern.

  • Die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren in ihren wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten, soweit es mit dem Feuerwehrdienst im Zusammenhang stehen, zu betreuen.

  • Die Kameradschaft und Tradition der freiwilligen Feuerwehren zu pflegen.

  • Über Beschwerden von Mitgliedern der Feuerwehren zu entscheiden.

 

Aufgaben des Kreis Nordfriesland SH übertragen an den KFV-NF:

  1. Betrieb Schlauchpflegerei zur Wartung und Pflege der Feuerlöschdruckschläuche und Überwachung der Schlauchbestände der angeschlossenen Feuerwehren, den Katastrophenschutzeinheiten des Kreises Nordfriesland und dem Rettungsdienst.

  2. Betrieb einer Atemschutzübungsstrecke

  3. Betrieb einer Atemschutzwerkstatt zur Prüfung von Atemschutzgeräten und Masken, Inventarisierung und Füllung von Atemluftflaschen, Reparatur und Prüfung von Atemluftflaschenventilen und TÜV-Vorbereitungen für Atemluftflaschen für die angeschlossenen Feuerwehren, den Katastrophenschutzeinheiten des Kreises Nordfriesland und dem Rettungsdienst.

  4. Betrieb einer Gerätewerkstatt zur Prüfung und Wartung von Rettungsscheren und -spreizern, Pumpen und anderem feuerwehrtechnischem Gerät für die angeschlossenen Feuerwehren, den Katastrophenschutzeinheiten des Kreises Nordfriesland und dem Rettungsdienst.

  5. Betrieb einer Funkwerkstatt zum Prüfen, Reparieren, Warten, Inventarisieren und Messen von Funkgeräten und Meldeempfängern Wartung und Durchführen von zentralen Beschaffungen und Auslieferung von Geräten und Ersatzteilen für die angeschlossenen Feuerwehren, den Katastrophenschutzeinheiten des Kreises Nordfriesland und dem Rettungsdienst.

  6. Unterhaltung der kreiseigenen Funkanlagen und Relaisstationen, solange und sofern diese Aufgaben nicht auf den Leitstellenzweckverband Nord übertragen werden 

  7. die Beschaffung, Wartung und Pflege einschließlich der TÜV-Vorbereitungen der Fahrzeuge des Kreisfeuerwehrverbands 

  8. Einrichtung und Betrieb eines Löschzugs-Gefahrgut (LZ-G) 

  9. Durchführung aller (vom Innenministerium auf die Kreisebene verlagerten) erforderlichen Ausbildungslehrgänge gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Brandschutzgesetz für die Feuerwehrmänner und –frauen 

 

    

 

FTZ Husum