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Der Kreisfeuerwehrverband hat folgende Aufgaben:

  • Die Bereitschaft der Bevolkerung, freiwillig im Feuerwehrwesen mitzuwirken, zu fördern.
  • Auf die Bildung von Jugendabteilungen in den Feuerwehren hinzuwirken.
  • Bei der Brandschutzerziehung und -aufklärung mitzuwirken.
  • Die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren zu unterstützen und zu fördern.
  • Die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren in ihren wirtschaftlichen und sozialen Angelgeneheiten, soweit es mit dem Feuerwehrdienst im Zusammenhang stehen, zu betreuen.
  • Die Kameradschaft und Tradition der freiwilligen Feuerwehren zu pflegen.
  • Über Beschwerden von Mitgliedern der Feuerwehren zu entscheiden.

 

Aufgaben des Kreisfeuerwehrverbandes